Aufgrund der Bestimmungen des Verfassungsgesetzes über die Rechte der nationalen Minderheiten (VB 155/02, 47/10, 80/10 und 91/11) haben Angehörige der nationalen Minderheiten das Recht, ihre Vertreter in Räte oder zu Vertreter der nationalen Minderheiten, von ihrer Anzahl auf dem Gebiete der lokalen Selbstverwaltung abhängig, zu wählen. So haben die Deutschen in Kroatien seit 2003 das Recht zu wählen:
Räte der deutschen nationalen Minderheit in der Stadt Osijek (15 Mitglieder) und in der Gespanschaft Osječko-Baranjska (25 Mitglieder) sowie
Vertreter der deutschen nationalen Minderheit in: den Gespanschaften Vukovarsko-srijemska, Splitsko-dalmatinska, Primorsko-goranska, Istarska und Zadarska sowie in der Stadt Zagreb.
Die Räte und Vertreter der deutschen nationalen Minderheit sind Bestandteil der lokalen Minderheitsselbstverwaltung und haben eine ratgeber Funktion im Verhältnis zu den Körperschaften der lokalen Selbstverwaltungseinheiten und der örtlichen Selbstverwaltung (Gemeinden, Städte und Gespanschaften).
Die Deutschen und Österreicher, sowie die restlichen 20 nationalen Minderheiten in Kroatien haben das Recht, ihren Vertreter in den Kroatischen Sabor (Parlament) zu wählen, so versah Nikolaus Mack, Deutscher und damaliger Präsident der Deutschen Gemeinschaft–Landsmannschaft der Donauschwaben in Kroatien in Osijek im Mandat der Jahre 2003-2007 das Amt des Vertreters der Gruppe von 12 nationalen Minderheiten (österreichische, bulgarische, deutsche, polnische, roma, rumänische, ruthenische, russische, ukrainische, türkische, walachische und jüdische Minderheit).
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